Haus und Badeordnung

für das HEIDJERS WOHL Hallenbad, Bewegungsbecken, Foyer, Gastronomie

1. Zweck der Haus- und Badeordnung

  1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Hallenbad, dem Foyer sowie der Gastronomie. Die Beachtung der Haus- und Badeordnung liegt daher im eigenen Interesse des Besuchers.
  2. Die nachfolgenden Regelungen gelten vollumfänglich für das Bewegungsbecken, sofern nichts Abweichendes geregelt ist.
  3. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Besucher verbindlich. Mit dem Betreten des Foyers und der Aushändigung des Transponders (Datenträger zur Erfassung der im Heidjers Wohl in Anspruch genommenen Leistungen) erkennt jeder Besucher diese, sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
  4. Bei Schul-, Vereins- und Gemeinschaftsveranstaltungen ist der Sportlehrer, Vereins- oder Übungsleiter für die Beachtung der Haus- und Badeordnung mitverantwortlich.

2. Badegäste

  1. Die Benutzung des Hallenbades steht grundsätzlich jedermann frei.
  2. Das Bewegungsbecken kann nur über das Kursangebot genutzt werden.
  3. Der Zutritt ist nicht gestattet:
    1. Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
    2. Personen, die Tiere mit sich führen,
    3. Personen mit ansteckenden oder anstoßerregenden Krankheiten.
  4. Kindern unter 7 Jahren und Nichtschwimmern ist der Zutritt und Aufenthalt nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen und geistig Behinderten ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer Begleitperson gestattet.
  5. Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises für die entsprechende Leistung sein.
  6. Personen, die unberechtigt das Gelände des Hallenbades betreten, begehen Hausfriedensbruch.

3. Eintrittskarten

  1. Die Eintrittskarten gelten am Tage der Ausgabe und berechtigen zum einmaligen Betreten des Bades. Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen.
  2. Mit dem Lösen einer Eintrittskarte für Angebote im Bewegungsbecken ist die kostenlose Nutzung des Hallenbades zu den Öffnungszeiten und für den Zeitraum des Kurses inbegriffen. Nach Ende des Kurszeitraumes verfallen die nicht genutzten Eintrittseinheiten. Die Teilnahme an den Kursen ist nur mit einem gültigen Nachweis möglich.
  3. Tageskarten und Jahreskarten sind nicht übertragbar.
  4. Die Jahres- bzw. Saisonkarten gelten jeweils für das Kalenderjahr und berechtigen zum einmaligen Betreten des Bades je Öffnungstag. Die Nutzung des Bewegungsbeckens ist nicht Bestandteil einer Jahreskarte. Die Jahreskarte gilt ausschließlich für die Benutzung der Schwimmeinrichtungen (Hallenbad, Quellenbad).
  5. Die Preise für verlorene oder nicht ausgenutzte Transponder werden nicht erstattet.
  6. Eintrittskarten werden eine Stunde vor Badeschluss nicht mehr ausgegeben.
  7. Ist die Nutzung des Hallenbades aus betrieblichen Gründen nicht möglich, können keine Erstattungsansprüche erhoben werden.

4. Verwendung von Wertkarten (Heidjers Wohl Hallenbad)

  1. Mit der Wertkarte zahlt der Besucher einen rabattierten Einzel-Eintrittspreis, solange die Wertkarte eine entsprechende Deckung aufweist. Die Höhe des Rabatts ist auf der Wertkarte ausgewiesen. Der Rabatt erfolgt auf den jeweils geltenden veröffentlichten regulären Einzel-Eintrittspreis.
  2. Vom Wertkartenguthaben werden die in Anspruch genommenen rabattierten Einzel-Eintrittspreise abgebucht.
  3. Ein Rabatt auf bereits rabattierte Preise erfolgt nicht.
  4. Die Wertkarte ist übertragbar und zeitlich unbegrenzt gültig.
  5. Reicht ein Restguthaben auf der Wertkarte nicht aus, um den rabattierten Eintrittspreis zu bezahlen, gilt der reguläre Einzel-Eintrittspreis. Das Guthaben auf der Wertkarte wird auf den regulären Einzel-Eintrittspreis angerechnet. Eine Auszahlung des Guthabens erfolgt nicht.
  6. Die Wertkarte ist aufladbar. Die Wertkarte muss immer bis zu dem auf der Wertkarte angegebenen Betrag aufgeladen werden.
  7. Für die Verwendung der Wertkarte gelten die zum Zeitpunkt der Aufladung jeweils geltenden veröffentlichten Nutzungsbedingungen.

5. Badbenutzung

  1. Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden.
  2. Die Betriebsleitung kann die Benutzung oder Teile des Bades im Interesse der Sicherheit einschränken oder untersagen.
  3. Für Nichtschwimmer gilt im gesamten Hallenbad Schwimmflügelpflicht.
  4. Der Garderobenschrank ist vom Badegast selbst zu verschließen. Jeder Besucher ist für seinen Transponder verantwortlich. Er ist während des gesamten Aufenthaltes am Körper zu tragen. Bei Verlust ist ein Betrag von 60 Euro (Familienkarte 110 Euro; Kinder 20 Euro) zu entrichten. Wird der Transponder wiedergefunden, wird der Betrag abzüglich 10 Euro Bearbeitungsgebühr zurückerstattet.
  5. Der Transponder ist gut sichtbar während des gesamten Aufenthaltes am Körper zu tragen.
  6. Die Öffnungszeiten werden öffentlich bekanntgegeben.

6. Verhalten in den Bädern

  1. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderlaufen.
  2. Nicht gestattet ist u. a.
    • zu Rauchen in sämtlichen Räumen.
    • zerbrechliche Behälter aus Glas, Porzellan oder ähnlich (Flaschen, Dosen usw. im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich zu benutzten.
    • Glas oder sonstige scharfe Gegenstände wegzuwerfen.
    • der Genuss von alkoholischen Getränken im Nassbereich.
    • Seifen, Bürsten und anderen Reinigungsmitteln im Badewasser zu verwenden; hierfür sind die Duschen vorgesehen.
    • andere Personen unterzutauchen, in das Schwimmbecken zu stoßen oder sonstigen Unfug zu treiben.
    • vom seitlichen Beckenrand in das Schwimmbecken zu springen.
    • auf dem Beckenumgang zu rennen, an den Einstiegsleitern und Haltestangen zu turnen.
    • Badegäste durch sportliche Übungen und Spiele zu belästigen.
    • auf den Boden oder in das Badewasser auszuspucken.
    • fremde Personen zu fotografieren und zu filmen.
    • Liegen und Stühle mit Handtüchern oder sonstigen Gegenständen freizuhalten. Unsere Mitarbeiter sind berechtigt, diese Handtücher bzw. Gegenstände zu entfernen.
  3. Gestattet ist die Verwendung von Flossen, Tauchgeräten, Schnorchel u. ä., jedoch nur zu den hierfür freigegebenen Stunden und Bahnen.
  4. Die Benutzung der Sprungbretter und Rutsche erfolgt auf eigene Gefahr und ist nur zu den freigegebenen Zeiten gestattet. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist.
  5. Das Unterschwimmen des Sprungbereiches ist nicht zulässig. Nach dem Sprung ist das Wasser unter dem Sprungbrett sofort zu verlassen.
  6. Das Landebecken der Rutsche ist nach dem Abschluss des Rutschvorgangs unverzüglich zu verlassen.
  7. Ob eine Anlage freigegeben wird, entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal.
  8. Bei Verunreinigung wird ein Reinigungsentgelt in Höhe der entstehenden Reinigungskosten erhoben, mindestens 10 Euro.

7. Zutritt

  1. Die Badegäste dürfen die Barfußgänge, Duschräume und Schwimmhallen nicht mit Straßenschuhen betreten.
  2. Private Schwimmlehrer sind zur gewerbsmäßigen Erteilung von Schwimmunterricht nur im Bewegungsbecken zugelassen.
  3. Die Zulassung von Schwimmvereinen, Schulklassen oder sonstigen geschlossenen Abteilungen wird von der Geschäftsführung besonders geregelt.
  4. Der Aufenthalt im Nass Bereich der Bäder ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Aufsichtspersonales.
  5. Die Badeeinrichtungen dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden (ohne Badebekleidung, mit Seife o. ä.).

8. Nutzung Gastronomie und der E-Bikeladestation

  1. Die Gastronomie im Bereich des Foyers sowie das Foyer selbst sind für jedermann zugänglich. Alle Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Die Besucher haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderlaufen.
  2. Der Betreiber bietet im Foyer einen Standort zum Laden von Fahrradbatterien an. Das Verschließen der Fächer erfolgt mit dem für den Zutritt zu den Badeeinrichtungen erworbenen Transponder. Die Benutzung muss entsprechend der ausgehängten Betriebsanleitung erfolgen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Schließfächer nicht für die Lagerung von Taschen oder anderen Utensilien geeignet sind. Die Nutzung ohne Erwerb einer Eintrittskarte für Hallenbad oder Bewegungsbecken ist möglich, sofern der Nutzer für den notwendigen Transponder im Kassenbereich ein Pfand hinterlegt. Bei Verlust ist ein Betrag von 60 Euro zu entrichten. Wird der Transponder wiedergefunden, wird der Betrag abzüglich 10 Euro Bearbeitungsgebühr zurückerstattet.

9. Fundgegenstände

Gegenstände, die in den Bädern gefunden werden, sind dem Aufsichtspersonal auszuhändigen. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

10. Betriebshaftung

  1. Die Badegäste benutzen die Bäder einschließlich der Spiel- und Sporteinrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Bäder und ihre Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Dies gilt insbesondere auch für die im Rahmen des Frühschwimmens freigegebenen weiteren Gebäudeteile.
  2. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet. Dies gilt insbesondere auch für kundeneigene elektronische Geräte, die durch Gäste zum Aufladen an freizugänglichen Steckdosen deponiert werden.
  3. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften gegenüber den Badegästen wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden) im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) besteht nur, wenn diese durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten des Betreibers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge. Die Nachweispflichten für eingetretene Schäden richten sich ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Für Wertsachen und Bargeld wird bis zum Höchstbetrag von 150 Euro nur gehaftet, wenn sie in den dafür bestimmten Wertschließfächern bzw. der E-Bikeladestation hinterlegt sind.
  5. Der Verein bzw. die Sportgruppe übernimmt unter Verzicht auf einen etwaigen Rückgriff auf die Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen GmbH die volle Haftung für alle Personen- und Sachschäden, die aus der Benutzung der Bäder entstehen können. Für den von einem Mitglied des Vereins oder der Sportgruppe verursachten Schaden an Einrichtungsgegenständen und am Gebäude ist neben dem Verursacher der übende Verein bzw. die Sportgruppe haftbar.
  6. Schadenersatzansprüche sind unverzüglich schriftlich bei den Stadtwerken Schneverdingen-Neuenkirchen GmbH, Harburger Str. 21, 29640 Schneverdingen geltend zu machen.

11. Aufsicht

  1. Das Aufsichtspersonal hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung sowie für die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen und übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
  2. Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, sich den Badegästen gegenüber höflich und zuvorkommend zu verhalten.
  3. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Widersetzungen ziehen eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch nach sich.
  4. Im Planschbeckenbereich besteht grundsätzlich Elternaufsicht.

12. Wünsche und Beschwerden

Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal bzw. die Betriebsleitung gern entgegen.

Schneverdingen, 13. August 2025

STADTWERKE SCHNEVERDINGEN-NEUENKIRCHEN GMBH

Badebetriebsleitung

Haus- und Saunaordnung

für das HEIDJERS WOHL

1. Verbindlichkeit und Zweck

  1. Die Saunaordnung ist für alle Gäste verbindlich.
  2. Mit der Aushändigung des Transponders (Datenträger zur Erfassung der im Heidjers Wohl in Anspruch genommenen Leistungen) erkennt der Besucher die Saunaordnung an.

2. Öffnung, Einlass, Eintritt

  1. Der Zutritt in die Sauna ist erst ab 14 Jahren gestattet. Kindern im Alter zwischen 10 Jahren bis 14 Jahren ist der Zutritt nur mit einer erwachsenen Person gestattet. Die Öffnungszeiten der Sauna werden von der Geschäftsführung festgesetzt und öffentlich in der Empfangshalle bekannt gegeben.
  2. Die Schließzeiten beziehen sich auf den Zeitpunkt des Verlassens des Hauses.
  3. Die Saunazeit endet 20 Minuten vor Schließung, das heißt zu diesem Zeitpunkt ist der Saunabereich zu verlassen.
  4. Die Geschäftsleitung kann die Benutzung und das Angebot der Sauna ganz oder teilweise jederzeit einschränken (u.a. betriebliche Störungen, Sanierungen, Revision). Ansprüche gegen den Betreiber aus diesem Grunde sind ausgeschlossen, ein Erstattungsanspruch auf das Eintrittsgeld besteht nicht.
  5. Personen, die wegen einer schweren körperlichen oder geistigen Behinderung hilflos sind oder einer Aufsicht bedürfen, dürfen nur mit einer volljährigen Begleitperson in die Sauna. Dies gilt auch für Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen.
  6. Keinen Zutritt zur Sauna haben Personen mit ansteckenden Krankheiten, Personen mit offenen Wunden, Hautausschlägen oder anstoßerregenden Krankheiten sowie Personen, die betrunken sind oder unter Einfluss berauschender Mittel stehen.
  7. Die kostenlose Nutzung des Hallenbades zu den Öffnungszeiten ist Bestandteil einer Saunaeintrittskarte. Ist die Nutzung des Hallenbades aus betrieblichen Gründen nicht möglich, können keine Erstattungsansprüche erhoben werden. Die Nutzung des Kursbeckens sowie die Teilnahme an den angebotenen Kursen ist nicht Bestandteil einer Saunaeintrittskarte.
  8. Gelöste Eintritte werden nicht zurückgenommen und können auch nicht verrechnet werden. Für Gutscheine, die verloren gegangen sind oder nicht eingelöst werden, wird weder Ersatz geleistet, noch Geld zurückerstattet.

3. Verwendung von Wertkarten

  1. Mit der Wertkarte zahlt der Besucher einen rabattierten Eintrittspreis, solange die Wertkarte eine entsprechende Deckung aufweist. Die Höhe des Rabatts ist auf der Wertkarte ausgewiesenen. Der Rabatt erfolgt auf den jeweils geltenden veröffentlichten regulären Eintrittspreis (Tages-Ticket).
  2. Vom Wertkartenguthaben werden die in Anspruch genommenen rabattierten Eintrittspreise abgebucht.
  3. Die Wertkarte ist übertragbar und zeitlich unbegrenzt gültig.
  4. Reicht ein Restguthaben auf der Wertkarte nicht aus, um den rabattierten Eintrittspreis zu bezahlen, gilt der reguläre Eintrittspreis (Tages-Ticket). Das Guthaben auf der Wertkarte wird auf den regulären Eintrittspreis angerechnet. Eine Auszahlung des Guthabens erfolgt nicht.
  5. Die Wertkarte ist aufladbar. Die Wertkarte muss immer bis zu dem auf der Wertkarte angegebenen Betrag aufgeladen werden.
  6. Für die Verwendung der Wertkarte gelten die zum Zeitpunkt der Aufladung jeweils geltenden veröffentlichten Nutzungsbedingungen.

4. Verweilen

  1. Mit dem Lösen eines Eintrittes entsteht kein Anspruch auf eine Sitz- oder Liegemöglichkeit. Das Reservieren von Sitz- und Liegeflächen mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen ist nicht gestattet. Falls Gegenstände zu diesem Zwecke dort abgestellt werden, dürfen diese vom Saunapersonal entfernt werden.
  2. Die Saunagäste haben sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung sowie die Sauberkeit innerhalb der Sauna nicht gefährdet werden.
  3. Mutwillige Verunreinigungen werden mit einem Reinigungsentgelt von 30 Euro belegt. Findet ein Saunagast seine Kabine, den Schrank usw. verunreinigt vor, so hat er dies unverzüglich dem Personal zu melden.
  4. Jeder Gast ist verpflichtet, sich vor dem Betreten der Saunaanlage gründlich zu reinigen und abzutrocknen. Seife oder andere Körperreinigungsmittel und Cremes dürfen außerhalb der Duschanlagen nicht verwendet werden.
  5. Mit Rücksicht auf das Ruhebedürfnis aller Gäste, ist besonders in den Saunen, dem Dampfbad sowie den Ruheräumen auf Ruhe zu achten.
  6. Jeder Gast hat sich so zu verhalten, dass sich kein anderer Gast durch ihn belästigt fühlt.

5. Saunieren

  1. Die Sauna ist eine textilfreie Zone. Dieser Bereich versteht sich allerdings nicht als Einrichtung der Freikörperkultur. Nach Beendigung des Saunabades, einschließlich der dazu erforderlichen Abkühlungsphase, sind deshalb ein Bademantel und Saunaschuhe zu tragen. Dies gilt ebenfalls für die Bereiche der Gastronomie und des Saunagartens.
  2. In den Saunakabinen ist ein ausreichend großes Liege- und Sitz Tuch zu verwenden, um somit jegliche Verunreinigung der Bänke zu vermeiden.
  3. Eigene Aufgussmittel dürfen nicht mitgebracht und angewandt werden.
  4. Aufgüsse werden nur vom Personal der Sauna durchgeführt.

6. Besondere Bestimmungen

  1. Es ist nicht gestattet,
    • zu rennen.
    • die Duschräume und den Saunabereich mit Straßenschuhen zu betreten.
    • den Saunabereich zu verunreinigen.
    • auf den Boden oder die Einrichtungsgegenstände auszuspucken.
    • zu rauchen, ausgenommen an den hierfür ausgewiesenen Stellen im Bereich des Saunagartens (mit Aschenbechern).
    • Mobiltelefone, Smartphones, Tablets, Notebooks oder ähnliches mitzubringen und zu benutzen.
    • Aufnahmegeräte wie z.B. Fotoapparate, Videokameras oder ähnlich mitzubringen und zu benutzen.
    • zu fotografieren und zu filmen.
    • Rundfunk- und Fernsehgeräte mitzubringen und diese zu benutzen.
    • Liegen und Stühle mit Handtüchern oder sonstigen Gegenständen freizuhalten. Unsere Mitarbeiter sind berechtigt, diese Handtücher bzw. Gegenstände zu entfernen.
  2. Speisen und Getränke aus dem Restaurant dürfen nur in den hierfür vorgesehenen Restaurantbereichen verzehrt werden. Speisen und Getränke, die mitgebracht werden, dürfen nur in der dafür ausgewiesenen Räumlichkeit zwischen Sauna und Schwimmhalle verzehrt werden.
  3. Taschen und Rucksäcke sind ausschließlich im Garderobenschrank zu lagern.

7. Haftung

  1. Sämtliche Saunaeinrichtungen sind von den Gästen pfleglich zu behandeln. Jeder Gast haftet für Schäden, die er durch missbräuchliche Benutzung, schuldhafte Verunreinigung oder Beschädigung der Sauna oder Dritten verursacht hat.
  2. Für die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen der von den Gästen in die Sauna mitgebrachten Sachen wird keine Haftung übernommen. Dies gilt insbesondere auch für kundeneigene elektronische Geräte, die durch Gäste zum Aufladen an freizugänglichen Steckdosen deponiert werden.
  3. Gegenstände, die in der Sauna gefunden werden, sind am Empfang abzugeben. Alle liegen gebliebenen Gegenstände werden nach Beendigung des Badebetriebes eingesammelt und verwahrt. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
  4. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden) im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) besteht nur, wenn diese durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten des Betreibers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Dies gilt auch für die auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge. Die Nachweispflichten für eingetretene Schäden richten sich ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  5. Jeder Besucher ist für seinen Transponder selbst verantwortlich. Beide Gegenstände sind während des gesamten Aufenthaltes am Körper zu tragen. Bei Verlust ist ein Betrag von 60 Euro zu entrichten. Wird der Transponder wiedergefunden, wird der Betrag abzüglich 10 Euro Bearbeitungsgebühr zurückerstattet.
  6. Schadenersatzansprüche sind unverzüglich schriftlich bei der Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen GmbH, Harburger Str. 21, 29640 Schneverdingen geltend zu machen.

8. Sonstiges

  1. Das Saunapersonal übt gegenüber allen Saunagästen das Hausrecht aus. Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten.
  2. Das Personal ist berechtigt, Gäste, welche die Sicherheit und Ordnung gefährden, andere Gäste belästigen oder gegen die Bestimmungen dieser Saunaordnung verstoßen, von der weiteren Nutzung auszuschließen. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht erstattet bzw. eingefordert. Bei Nichtbefolgung dieser Anweisungen macht sich der Gast des Hausfriedensbruches strafbar.
  3. Wer sich widerrechtlich Zutritt zum Gelände verschafft, muss mit einer Strafanzeige rechnen.
  4. Die Saunaordnung gilt für den allgemeinen Saunabetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Saunaordnung bedarf.
  5. Beschwerden, Wünsche oder Anregungen nimmt jeder Mitarbeiter der Sauna gern entgegen.

 

Schneverdingen, 13. August 2025

STADTWERKE SCHNEVERDINGEN-NEUENKIRCHEN GMB

 

Badebetriebsleiter